UNSERE TÄTIGKEITEN.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmern und Unternehmen, Hausverwaltungen, Banken, Versicherungen sowie öffentlich-rechtlichen Institutionen in allen wirtschaftlich bedeutsamen Angelegenheiten. Dazu zählen vornehmlich:
Gesellschafterstreit
Gesellschaftsrecht
Scheidung und Familienrecht
Banken und Betreibung
Vertragsrecht
Gemeinderecht
ZIVILRECHT UND GERICHTSVERFAHREN.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und beim Schutz Ihrer Interessen.
Gerichtsverfahren.
Nahezu zwei Drittel unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung unserer Mandanten in Gerichtsverfahren. So vertreten wir unsere Mandanten
- bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen, indem wir Klagen und Anträge bei Gerichten einbringen, und
- bei der Abwehr von behaupteten zivilrechtlichen Ansprüchen.
Der Tätigkeitsbereich unsere Rechtsanwaltskanzlei erstreckt sich insbesondere auf alle Gebiete und Fragen des Zivilrechts, Unternehmensrechts und Gesellschaftsrechts.
SANIERUNG UND INSOLVENZEN.
Insolvenzverwaltung. Schuldnervertretung. Gläubigervertretung.
Insolvenzverwaltungen.
Wir werden laufend von Insolvenzgerichten zum Verwalter eines Unternehmens bzw. Schuldners für die Sanierung oder Verwertung bestellt. Wir sind so für die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger bemüht. Das kann durch eine Fortführung und Sanierung, aber auch durch die Zerschlagung des schuldnerischen Vermögens erzielt werden.
Sanierung und Insolvenzverfahren.
Unternehmer und Unternehmen sind in bewegten Zeiten vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen gestellt. Um diese bewältigen zu können, gilt es Maßnahmen zu setzen, um so überhaupt den Eintritt einer Insolvenz zu verhindern, die Sanierung des Unternehmens anzustreben oder ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Unsere Schwerpunkte:
- Vertretungen im Insolvenzverfahren, insbesondere bei Abschluss eines Sanierungsplans und bei Durchsetzung von Forderungen gegen insolvente Schuldner, und
- Beratung und Vertretung von Unternehmern in Krisen.
Privatkonkurs.
Wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben und/oder Ihr Einkommen nicht ausreicht, um all Ihre Schulden zu bezahlen, so helfen wir Ihnen als Experten bei Ihrer Entschuldung.
Unsere Schwerpunkte:
- Vertretung bei Abschluss eines Zahlungsplans
- Vertretung im Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung
ERBRECHT UND VERLASSENSCHAFTEN.
Vertretung. Planung. Gestaltung.
Verlassenschaften.
Unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen sind Hinterbliebene in Verlassenschaftsverfahren mit Fragen, Entscheidungen und Handlungen konfrontiert, die rechtlich überlegt gelöst, getroffen und gesetzt werden müssen. Dies insbesondere dann, wenn Unternehmen und Gesellschaften beteiligt sind.
Auch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens
- sind Erben und Pflichtteilsberechtigte Ansprüchen ausgesetzt oder
- haben Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer Ansprüche – unter Wahrung von (gefährlichen) Verjährungsfristen – zu verfolgen.
Unsere Mandanten profitieren von unserer Expertise in der rechtlichen Beratung und Vertretung bei komplexen erbrechtlichen und pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzungen. So haben wir im Interesse unserer Mandanten als Erben und Pflichtteilsberechtigte zahlreiche Entscheidungen vor dem Obersten Gerichtshof erwirkt.
Unsere Schwerpunkte:
- Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern in Verlassenschaftsverfahren,
- Durchführung von Verlassenschaften als Abhandlungspfleger,
- Vertretung von Erben in Erbrechtsstreitigkeiten,
- Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen,
- Errichtung, Verhandlung und Überprüfung von Erbteilungsübereinkommen und Pflichtteilsübereinkommen und
- Einbringung und Abwehr von Erbschaftsklagen, Erbteilungsklagen und Pflichtteilsergänzungsklagen.
Testament, Unternehmensnachfolge.
Letztwillige Verfügungen (Testamente und Vermächtnisse) eignen sich dazu, die Rechtsnachfolge nach dem eigenen Tod in die eigenen Hände zu nehmen. Dabei gilt es aber zu beachten, dass Fehler in letztwilligen Verfügungen zwingend zu deren rechtlichen Unwirksamkeit führen, dies selbst dann, wenn der letzte Willen des Verstorbenen sich nachweisen lässt.
Gerade für Unternehmer, die nach dem Tod an der Erhaltung und am reibungslosen Funktionieren ihres Unternehmens interessiert sind, ist es geboten, die Rechtsnachfolge gesellschaftsrechtlich und erbrechtlich überlegt zu regeln, andernfalls langjährige erbrechtliche Auseinandersetzungen drohen und diese bis zur Vernichtung des Unternehmens führen können.
Unsere hochgradige Spezialisierung im Erbrecht bringt für unsere Mandanten den Vorteil, die typischen Fehler in letztwilligen Verfügungen und die Streitpunkte unter den Hinterbliebenen nach dem Tod, so insbesondere, wenn Gesellschaften und Unternehmen beteiligt sind, zu erkennen und überlegt zu regeln.
Unsere Schwerpunkte:
- Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern in Verlassenschaftsverfahren,
- Vertretung von Erben in Erbrechtsstreitigkeiten,
- Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen,
- Errichtung, Verhandlung und Überprüfung von Erbteilungsübereinkommen und Pflichtteilsübereinkommen und
- Einbringung und Abwehr von Erbschaftsklagen, Erbteilungsklagen und Pflichtteilsergänzungsklagen.
Kuratorenbestellungen.
Wir übernehmen die Funktion von Verlassenschafts- und Kollisionskuratoren – werden dazu häufig von Notaren, Gerichtskommissären, Parteien und Rechtsanwälten namhaft gemacht und gerichtlich bestellt.
BAURECHT, WERKVERTRAGSRECHT.
Werkverträge. Beweissicherung. Ansprüche.
Baurecht.
Wir vertreten ständig namhafte Bauunternehmer, Auftraggeber und Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Errichtung von Bauvorhaben.
Gewährleistung, Schadenersatz.
- Abtretung von Ansprüchen von Wohnungseigentümern an Eigentümergemeinschaften, um gezielt und gebündelt Ansprüche der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen;
- Vertretung in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes.
Durch unsere technische Expertise sind wir in der Lage,
- die Sach- und Rechtslage geordnet und effizient zu erheben,
- jene Punkte vertraglich zu regeln, auf die es bei der Errichtung und Erbringung des Werkes bzw der Vergabe von (Einzel-)Gewerken ankommt, und
- die rechtlichen Ansprüche zu sichern und letztlich entschlossen – erforderlichenfalls gerichtlich – durchzusetzen.
Bauwerkverträge.
Beweissicherung.
Werklohn, Mehrkosten.
Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Generalunternehmer-, Totalunternehmer- und Einzelgewerkverträgen, Subunternehmerverträgen sowie Konsortialverträgen.
Gerichtliche und außergerichtliche Beweissicherung, um Ansprüche letztlich fundiert durchsetzen zu können.
Durchsetzung von Werklohnansprüchen und Mehrkostenforderungen.
IMMOBILIEN.
Immobilienkauf. Immobilienverwaltung. Immobilienentwicklung.
Immobilienkauf - Eigentümer werden.
Egal, ob Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen, wir erstellen für Sie den passenden Kaufvertrag und sorgen dafür, dass die Abwicklung gesichert über ein von der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich beaufsichtigtes Treuhandkonto erfolgt.
Unsere Schwerpunkte:
- Kaufangebote
- Kaufvertrag über Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Zinshäuser und (unbebaute) Liegenschaften
- Tauschvertrag
- Schenkungsvertrag
- Optionsvertrag über Liegenschaften
- Kaufvertrag mit Begründung von Wohnungseigentum
- Bauträgervertrag (nach BTVG)
- Wohnungseigentumsvertrag
Immobilienverwaltung.
Als im Immobilienrecht versierter Prozessrechtsanwalt werde ich laufend durch Verwalter von Liegenschaften in Wien und Niederösterreich bestellt.
Unsere Schwerpunkte:
- Vertretung in wohnrechtlichen Streitigkeiten
- Vorbereitung und Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Erwirkung von Beschlüssen von Eigentümerversammlungen
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
Immobilienvermittlung.
Wir beraten Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietverträgen und Kaufverträgen sowie bei der Durchsetzung der Maklerprovision. Wir sorgen dafür, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und Immobilienmakler zu ihrer Provision rasch und unkompliziert gelangen.
Immobilienentwicklung.
Wir haben Erfahrung bei der Realisierung von Immobilienprojekten. So stehen wir für Bauträger in allen Phasen der Projektentwicklung zur Verfügung.
UNTERNEHMEN.
Firmengründung. Veränderung. Unternehmensverkauf.
Firmengründung.
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen als Unternehmer tätig werden, so gründen wir für Sie Ihr Unternehmen und schaffen so die Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg.
Unsere Schwerpunkte:
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform
- Gesellschaftsgründung (insbesondere GmbH, OG, KG, GmbH & Co KG, FlexCo)
- Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Erstellung von Unternehmensverträgen (Arbeitsverträge, Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Durchführung von Generalversammlungen
Unternehmensverkauf.
Als erfahrene Prozess- und Vertragsrechtsanwälte kümmern wir uns für die organisierte und strukturierte Übertragung Ihres Unternehmens. So planen wir die Transaktion, wickeln wir den Verkaufsprozess für Sie ab (exklusiver Einzelverkauf oder Bieterverfahren), führen wir für Sie die Vertragsverhandlungen und gestalten wir für Sie den geeigneten Unternehmenskaufvertrag.
Unsere Schwerpunkte:
- Absichtserklärung (Letter of Intent)
- Vertraulichkeisvereinbarungen (NDA), Geheimhaltungsvereinbarungen (Confidentiality Agreement),
- Planung der Transaktion
- Durchführung von Due Diligence Prüfungen
- Unternehmenskaufvertrag
- Unternehmenspachtvertrag
Kanzlei.
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