Das Honorar.
Mit der professionellen und entschlossenen Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung sind zwangsläufig Kosten verbunden. Wir legen aber Wert darauf, dass
- gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses offen über das Honorar gesprochen wird, um so eine geordnete Zusammenarbeit zu erreichen, und
- die Interessen unserer Mandanten entschlossen und kosteneffizient durchgesetzt werden.
Wir sind bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bemüht, dass auch Ihre wirtschaftlichen Interessen bei der Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung gewahrt sind; sind daher auch bemüht, jedes kaufmännisch mögliche Entgegenkommen auszuschöpfen. Dabei kann zur Höhe des Honorars grundsätzlich nachstehendes gesagt werden:
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so erledigen wir für Sie die Anfrage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die mit Ihrer Beratung und Vertretung verbundenen Kosten deckt. Erteilt uns Ihre Rechtsschutzversicherung die (uneingeschränkte) Kostendeckung, so werden wir das Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und/oder des Notariatstarifgesetzes (NTG). Wir sprechen so jenes Honorar an, das gesetzlich für unsere Leistungen als angemessen erachtet wird.
Wir sind auch bereit, Honorarvereinbarungen abzuschließen, so insbesondere
- ein Zeithonorar zu vereinbaren – in diesem Fall errechnet sich die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit, oder
ein Pauschalhonorar zu vereinbaren – dies setzt voraus, dass bereits im Vorfeld ein bestimmter Leistungsumfang und bestimmtes Verhandlungsergebnis definiert werden kann.
Wir werden auch mit der ständigen Beratung und Vertretung von Unternehmern, Gemeinden, Banken und öffentlich-rechtliche Institutionen beauftragt. Wir sind uns bewusst, dass eine solche Zusammenarbeit nur dann nachhaltig funktionieren kann, wenn auch die wirtschaftlichen Grundlagen dazu geschaffen sind. Mit der dauerhaften Beauftragung und Vertretung entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches auch auf die Honorarvereinbarung Niederschlag findet. Für dauerhafte Mandanten ziehen wir sohin besondere Tarife heran.
Anwaltliches Erstgespräch.
Das anwaltliche Erstgespräch dient dazu, dass wir die Sach- und Rechtslage zu Ihrer Angelegenheit erörtern und die weitere Vorgehensweise, insbesondere die damit verbundenen Kosten, abstimmen. Die Kosten eines anwaltlichen Erstgespräches betragen für die Dauer von einer halben Stunde pauschal EUR 150,00 (inkl. 20 % USt).
Kanzlei.
2225 Zistersdorf, Kirchenplatz 16
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